Besteuerung
in Deutschland
Sollte
der Wohnsitz in Deutschland verbleiben (z.B. Familie
oder keine Aufgabe
des Wohnsitzen mit Einwohnermelderechtlichen Abmeldung), wird das Steuerrecht weiterhin dem
deutschen Staat zufallen. (Lebensmittelpunktprinzip).
Ich bin dann mal weg.... so
einfach klappt das nicht beim Finanzamt.
Kommentar von Bettina Ohlwein
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) 10.10.2011
prominentes Opfer dieses Gedankens: EUR 90.000
Strafe und EUR 272.000 Steuernachzahlung
Nadja Auermann
was muss
alles beachtet und in die Wege geleitet sein damit keine doppelte
Besteuerung erfolgt
PricewaterhouseCoopers AG -
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Checkliste für den Wegzug - richtig dokumentiert - Stand 10.08.2010
Dieser Sachverhalt
ist in jedem Fall mit den Behörden frühzeitig abzuklären.
Dazu
sind auch die Regelungen
des Doppelbesteuerungsabkommens
Deutschland Schweiz und in diesem Zusammenhang, die
unbeschränkte
Steuerpflicht
bzw.
die
beschränkte
Steuerpflicht
zu
prüfen um
Doppelbesteuerung
zu vermeiden.
-
Die
Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht
steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4
StBerG zugelassene Berufe.
Finanzamt
Deutschland
Vor
der Einreise in die Schweiz sollte eine ordentliche Abmeldung beim
Wohnsitzfinanzamt erfolgen. Das Wohnsitzfinanzamt kann
zum Beispiel folgende
Unterlagen verlangen:
Interessantes ob 2 Wohnsitze möglich sind
Melderecht
in Deutschland
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Die
Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht
steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4
StBerG zugelassene Berufe.
Besteuerung
in der Schweiz
In
der Schweiz werden alle Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis besteuert.
Auch Nebeneinkünfte wie Entschädigungen für Sonderleistungen,
Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke,
Gratifikationen, Trinkgelder und andere geldwerte Leistungen sowie die
Ersatzeinkünfte wie Tagegelder aus Kranken-, Unfall- und
Arbeitslosenversicherung. Naturalleistungen und Trinkgelder werden i. d.
R. nach den für die eidgenössischen Alters- und Hinterlassenversicherung
geltenden Ansätzen berechnet. Auch sind Steuern zu entrichten auf Kinder-
und Familienzulagen sowie Ferienentschädigungen etc.
Quellensteuer
in der Schweiz
Der
Quellensteuer unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmer, welche nicht
die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, im
Kanton jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Es sind
dies:
Jahresaufenthalter
(Ausweis B)
Flüchtlinge
(Ausweis F)
erwerbstätige
Asylbewerber (Ausweis N)
Kurzaufenthalter
bis höchstens 24 Monate (Ausweis B)
Schwarzarbeiter
Die
Quellensteuer wird von den o.g. Bruttoeinkünften berechnet.
Grundlage
für die Quellensteuer in der Schweiz ist ein Bundesgesetz (DBG)
Quellensteuer für natürliche Personen
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Die
Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht
steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4
StBerG zugelassene Berufe.
Höhe
des Steuerbetrages
Der
Steuerbetrag, ergibt sich aus den von der kantonalen Steuerverwaltung,
Abteilung Quellensteuer, herausgegebenen Tarifen.
Mit
der Quellensteuer sind die Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde (inkl. Fürsorge-
und Kirchensteuer vereinzelt auch Feuerwehrersatzabgabe z. B. nicht im
Kanton BS) abgegolten, soweit sie für das Einkommen aus unselbständiger
Erwerbstätigkeit geschuldet sind.
Für
Quellensteuerpflichtige die keiner Landeskirche (dies sind: Römisch-katholische,
Evangelisch-reformierte und Christkatholische) angehören, ist der Tarif
„ohne Kirchensteuer“ anzuwenden.
Quellensteuertarife
nach Kantonen
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Die
Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht
steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4
StBerG zugelassene Berufe.